zuletzt aktualisiert:
9/2/2023
10 min
Julian

Wildgrillen - Regeln, Tipps und Ratschläge

Grillen und Campen gehören zusammen wie Erdnussbutter und Marmelade. Unsere schönsten Campingerinnerungen sind mit dem Grillen verbunden. Doch welche Regeln muss man beim Wildgrillen beachten?

Bist du viel mit dem Wohnmobil unterwegs, wird das Thema Grillen in der freien Natur wahrscheinlich dein täglich Brot sein. Dennoch solltest du wissen, wo du dein Essen auf dem Rost zubereiten darfst und wo es mit einem Bußgeld bestraft wird. 

Innerhalb ganz Deutschlands gibt es gewisse Richtlinien, was das Grillen in der freien Natur angeht. Die meisten Stellen sind entsprechend ausgeschildert. Doch was tun, wenn zum Beispiel gar kein Schild vorhanden ist?

Wo ist Wildgrillen erlaubt und was sind die Regeln?

Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn innerhalb Deutschlands regeln die Bundesländer selbst, wo gegrillt werden darf und wo es verboten ist. Glücklicherweise gibt es auf zahlreichen öffentlichen Plätzen eine entsprechende Beschilderung, die Aufschluss gibt.

Ein großes Problem dabei besteht darin, dass die Rechtslage nicht immer einheitlich ist und Verbraucher häufig verwirrt sind, wenn die Frage nach einer Erlaubnis aufkommt. Es gibt nämlich grundsätzlich keine allgemeingültigen Vorschriften. An gewisse Regeln kann man sich trotzdem halten.

Generell gilt: Das Grillen in Parks, als auch auf öffentlichen Wiesen ist grundsätzlich illegal. Außer, es ist eine Beschilderung vorhanden.

Ferner ist es wichtig, auf erlaubten Plätzen einen Mindestabstand zwischen Grill und Boden einzuhalten. So nimmt der Untergrund keinen Schaden und es kommt zu keiner Ordnungswidrigkeit. In einigen Gemeinden wird zudem verlangt, grundsätzlich einen geeigneten Grill zu nutzen und kein Lagerfeuer zu entfachen.

Im Zweifelsfall ist es immer sinnvoll, sich im Vorfeld bei der Gemeinde zu erkundigen, ob das Grillen auf bestimmten Flächen gestattet ist oder ob es mit einer Strafe geahndet wird. Hier findet man auch die entsprechenden Parkverordnungen oder das Naturschutzgesetz, welches für die jeweilige Region gilt, sowie welche Bereiche davon betroffen sind.

In manchen Fällen ist auch eine Anmeldung erforderlich, womit dir praktisch die Erlaubnis erteilt wird, an gewissen Orten draußen zu grillen. Kommt es dann zu einer Kontrolle, hast du es stets schwarz auf weiß, dass es dir erlaubt wurde.

Ganz gleich, wie die Regelungen lauten: Es ist immer sinnvoll, sich nach diesen zu richten!

Darf man generell an unbeschilderten Stellen grillen?

Nur weil keine Beschilderung vorhanden ist, bedeutet dies nicht, dass das Grillen grundsätzlich erlaubt ist. Dasselbe gilt übrigens auch für das Räuchern, falls man zum Beispiel an einem See sitzt und zunächst die Fische angelt, die man später verarbeiten möchte.

Das Grillen im Wald oder am See ist grundsätzlich verboten! Ersteres ist häufig auch an die Auflage geknüpft, dass in Wäldern nicht gegrillt wird aufgrund der höheren Waldbrandgefahr. Denn schnell hat sich ein kleines Lagerfeuer oder der Grill zu einem größeren Brand ausgebreitet. Bei Trockenheit steigt das Risiko noch einmal.

Was für Grillmöglichkeiten gibt es für Reisende?

Wenn du einen Roadtrip planst oder einen Urlaub, während dem du gerne öfter grillen möchtest, solltest du dafür sorgen, dass du keinerlei Spuren hinterlässt. Ein geeigneter Grill trägt dazu bei, dass nicht zu viel Müll entsteht und du den Grill beim nächsten Mal wieder einsetzen kannst.

Sogenannte Einweggrills sind für solche Gelegenheiten eher nicht geeignet. Daneben gibt es jedoch Reisegrills, die nicht nur ein geringes Packmaß aufweisen, sondern praktisch auch alle Eigenschaften eines großen Pendants aufweisen. So gibt es Modelle, die keinerlei Wünsche offen lassen und, beispielsweise Gasgrills, nicht einmal Kohle brauchen..

Grillst du jedoch jeden Tag an einem anderen Ort, ist es auch hier wichtig, sich mit den örtlichen Begebenheiten zu beschäftigen und ob es dort überhaupt erlaubt ist, zu grillen. Auf Campingplätzen wirst du eher weniger Schwierigkeiten haben als außerhalb. Doch auch hier gibt es wieder die Möglichkeiten, die oben bereits genannt wurden: Die Gemeinde hilft in Zweifelsfällen gerne weiter.

Welche Bußgelder können bei einem Verstoß anfallen?

Wer an nicht ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss immer damit rechnen, dass er hierfür bestraft wird. In der Regel wird ein Verwarn- oder Bußgeld verhängt, das grundsätzlich eine Höhe von 20 Euro besitzt. Es gibt jedoch noch weitere Strafen, die weitaus höher sind. Mit dazu gehört zum Beispiel das Ausheben einer Grillgrube oder eine andere Art der Beschädigung. Je nach Bundesland sind hier Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000 Euro möglich.

Besonders streng sind Gemeinden vor allem in Bereichen von Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Denkmälern. Zudem sollte man sich bei ausgewiesenen Grillflächen genau daran halten, auch in dem gekennzeichneten Bereich den Grill auszupacken. Stellt man ihn zum Beispiel außerhalb der gekennzeichneten Flächen auf, muss man ebenfalls mit einem Buß- oder Verwarngeld rechnen.

Da die jeweiligen Bundesländer die Höhe der Strafe anders regeln, folgt hier eine kleine Übersicht, um einen Eindruck davon zu erlangen:

Stadt/Bundesland

Verwarngeld Höhe

  • Berlin (Berlin) - 20 Euro
  • Bonn (NRW) - 50 Euro
  • Bremen (Bremen) - 5 Euro
  • Dresden (Sachsen) - 20 Euro
  • Dortmund (NRW) - 20 Euro
  • Frankfurt am Main (Hessen) - 120 Euro
  • Hamburg (Hamburg) - 35 Euro
  • Köln (NRW) - 25 Euro
  • Leipzig (Sachsen) - 5 Euro
  • Mainz (Rheinland-Pfalz) - 35 Euro
  • München (Bayern) - 35 Euro
  • Münster (NRW) - 5 Euro
  • Nürnberg (Bayern) - 35 Euro
  • Stuttgart (Baden-Württemberg) - 50 Euro
  • Worms (Rheinland-Pfalz) - 30 Euro

In Städten wie Düsseldorf (NRW), Essen (NRW) oder Hannover (Niedersachsen) fallen keinerlei Verwarngelder an. Innerhalb dieser Städte ist es auf sämtlichen städtischen Grünflächen nämlich erlaubt, zu grillen. Innerhalb von Wäldern oder Naturschutzgebieten hingegen gilt diese Erlaubnis auch hier nicht.

Was muss man sonst noch beachten?

Beim Grillen werden nicht nur leckere Gerichte zubereitet, sondern es fallen auch Dinge wie Müll oder Asche an. Diese sollten hinterher immer fachgerecht entsorgt werden.

Hierzu werden idealerweise die folgenden Regeln beachtet:

  • Grillkohle sollte unbedingt ausgekühlt sein, bevor man sie entsorgt.
  • Glimmt die Kohle noch, wird sie idealerweise mit Wasser gelöscht. Sand oder Erde sorgen hingegen dafür, dass die Wärme innerhalb der Kohlen gehalten wird.
  • Am besten werden Hinterlassenschaften vom Verursacher mitgenommen und daheim fachgerecht entsorgt. Das ist auch eine gute Gelegenheit zum Grillrost reinigen.
  • Die ausgekühlte Kohle wird hierzu idealerweise in einen Müllbeutel gefüllt und kann so einfach in den Restmüll gegeben werden.
  • Entstandener Müll wie Verpackungen oder Ähnliches sollte stets aufgesammelt und ebenfalls der Entsorgung zugeführt werden.

Wer seine Hinterlassenschaften in freier Natur nicht entsorgt oder wieder mitnimmt, der muss ebenfalls mit höheren Strafen rechnen, sofern er erwischt wird. Kohle oder Müll nach dem Grillen liegen zu lassen verursacht nicht nur Arbeit, die jemand anders erledigen muss. Es schadet auch der Natur und sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Julian
Julian ist ein langjähriger Camper, Outdoor-Enthusiast und Autor auf Camper4All, für den die Heimat draußen in der Natur liegt. Hier teilt er seine Leidenschaft für das Campen mit Zelten und gibt wertvolle Tipps für Abenteurer, die die Wildnis erkunden möchten. Seine Expertise erstreckt sich über eine Vielzahl von Themen, darunter Wildnis-Tipps, Campingausrüstung und die Nutzung von Technologie als Teil der Campingerfahrung.
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